Handekzem

Hautkrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit Abstand die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen.

Aus Sorge um ihren Arbeitsplatz verdrängen viele Arbeitnehmer ihre Hautprobleme – und verschärfen so das Risiko, die beginnende Erkrankung nicht mehr rechtzeitig in den Griff zu bekommen. Wird die Erkrankung zu spät behandelt, drohen lange Heilverläufe. Oft entsteht dann ein hoher Leidensdruck und im schlimmsten Fall muss die berufliche Tätigkeit aufgegeben werden.

Das Hautarztverfahren ist ein Präventionsprogramm der Berufsgenossenschaften zur Verhinderung einer Berufserkrankung. Der Arbeitgeber wird dabei meist nicht informiert, bzw. nur wenn Sie dies möchten.

Ihre Vorteile:

  • Die Rezeptgebühr für Ihre benötigten Medikamente entfällt.
  • Hautschutz- und Pflegeceme kann zu Lasten der BG verordnet werden.
  • Notwendige Allergietestungen werden von der BG übernommen.
  • Sie können individuelle Hautschutzberatungen, Hautschutzseminare über die BG besuchen.