Hautkrebs / Aktinische Keratosen

Unsere Haut schützt uns vor intensiver UV-Strahlung und anderen schädlichen Einflüssen. Wenn wir unser UV-Belastungskonto überziehen versagt der natürliche Reparaturmechanismus der Haut und es entstehen Hautkrebsvorstufen(aktinische Keratosen) welche sich später zu Hautkrebs weiterentwickeln können.

Personen die viel im Freien gearbeitet haben sind hiervon meist stark betroffen. Insbesondere betrifft dies Dachdecker, Maurer, Gärtner etc.

Mit der Neufassung der Berufskrankheitenverordnung ist möglich dies bei der BG als Berufskrankheit (BK 5103) zu melden (ggf. kann dies über unsere Praxis erfolgen). Im weiteren Verlauf würde die Berufsgenossenschaft die Kosten für Therapie und Hautkrebsvorsorge übernehmen. Bei ausgeprägtem Befund mit mehreren Spinaliomen in der Vorgeschichte, zahlt die BG zum Teil auch eine Zusatzrente.